Hausordnung

  1. Das Kinder- und Jugendzentrum P-Dorf ist eine Einrichtung der Stadt Dinslaken.
  2. Alle Personen, die das Haus betreten, erklären sich damit einverstanden, die Hausordnung einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Konsequenzen anzuerkennen.
  3. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten. Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen müssen befolgt werden. Diese entscheiden bei einem Regelverstoß über das Ausmaß der Konsequenzen.
  4. Die Räumlichkeiten stehen allen Kindern und Jugendlichen von 6- 26 Jahren zur Verfügung.
  5. Im Haus und auf dem Gelände besteht absolutes Rauchverbot. Energy Drinks sind unerwünscht.
  6. Im Haus besteht ein striktes Alkoholverbot. Angetrunkene und/ oder betrunkene Personen bekommen keinen Zutritt. Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger Verweis des Geländes zu befolgen. Bei einem wiederholten Verstoß wird ein Hausverbot ausgesprochen.
  7. Der Besitz und Genuss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendzentrums strengstens untersagt. Ferner ist ein vorheriger Konsum mit anschließender Nutzung des Jugendzentrums untersagt.
  8. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.
  9. Es ist untersagt die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten. Jegliche Form von psychischer und physischer Gewalt ist untersagt. Jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus lehnen wir ab.
  10. Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Werden diese mutwillig zerstört, muss für den entstandenen Schaden gehaftet werden.
  11. Bei der kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen, gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden. Die Zeit der Nutzungsdauer ist einzuhalten.
  12. Für das Ausleihen von Spielen, Tischtennisschlägern, Billard, Kicker, Playstation etc. ist ein angemessenes Pfand zu entrichten. Billard kann ab 12 Jahre ausgeliehen werden. Für unter 12 jährige gibt es gesonderte Regeln.
  13. Das Hören von eigener Musik ist nur nach Absprache mit den Betreuer*innen möglich und sollte in einer Lautstärke sein, die eine normale Unterhaltung möglich macht. Ansonsten bitten wir euch darum Kopfhörer zu benutzen.
  14. Im gesamten Haus ist die Nutzung von Fahrrad- Rollern- Skatern und sonstigen Fahrzeugen nicht erlaubt.
  15. Fahrzeuge dürfen nicht vor der Eingangstüre abgestellt werden und sollten nach Möglichkeit immer an den Fahrradständern vor Diebstahl geschützt werden.
  16. Besucher*innen entsorgen ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern im Haus und auf dem Gelände.
  17. Im WC ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.

Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.

Stadt Dinslaken
Jugendzentrum P-Dorf
Baumschulenweg 6
46539 Dinslaken

Fon: 0 20 64 / 90 26 8
Fax: 0 20 64 / 39 95 25 3
kontakt@p-dorf.de
www.p-dorf.de

Montag 15:00 – 20:00
Dienstag 15:00 – 19:30
Mittwoch 15:00 – 21:00
Donnerstag 15:00 – 21:00
Freitag 15:00 – 22:00